Verpflichtungserklärung für die thailändische Freundin
Wenn du deine thailändische Freundin mittels Schengenvisum (Besuchsvisum) zu dir nach Deutschland einladen willst, musst du dazu eine Verpflichtungserklärung abgeben. Du verpflichtest dich damit für sämtliche anfallenden Kosten deiner Freundin während ihres Besuchs bei dir aufzukommen. Dies beinhaltet neben Verpflegung und Unterkunft auch, dass du für sämtliche medizinische Kosten sowie das Rückflugticket aufkommst.
Übersicht
Voraussetzungen
- Einkommen / Gehalt / Rente von mindestens 1400 Euro netto pro Monat
- Kein Bezug von Sozialleistungen
- Du darfst dich nicht in der Probezeit befinden
- Falls dein Arbeitsverhältnis befristet ist, muss es mehr als 6 Monate gültig sein
- Ausreichend Wohnraum: 24qm plus KDB (Küche Diele Bad), falls du allein wohnst
- Einen geplanten Zeitraum für den Aufenthalt deiner Freundin (max. 90 Tage)
- Optional: Eine Reisekrankenversicherung
Tipp: Eine Reisekrankenversicherung ist Pflicht. Sie kann jedoch wahlweise bei Abgabe der Verpflichtungserklärung eingereicht werden oder alternativ zusammen mit dem Antrag auf das Besuchsvisum beim VFS Global in Thailand.
Das geforderte Einkommen/Gehalt/Rente liegt bei durchschnittlich 1400 Euro netto pro Monat. Es unterscheidet sich je nach Wohnort minimal. Als Beispiel kann die Regelung der Stadt München herangezogen werden, die mit 1480 Euro eher im oberen Bereich liegen dürfte. Oder bspw. Memmingen, wo die Summe bei 1330 Euro liegt. Alternativ kannst du bspw. Belege für ein Spar-Guthaben beibringen, das mindestens 16.000 Euro betragen sollte.
Das Ausstellen der Verpflichtungserklärung ist nicht möglich, falls du dich noch in der Probezeit befindest, oder dein aktuelles Arbeitsverhältnis in weniger als 6 Monaten endet.
Ausreichend Wohnraum bedeutet, dass pro Person über 6 Jahren im Haushalt 12qm Wohnfläche plus Küche Diele Bad zur Verfügung stehen müssen. Also mindestens 12qm für dich und 12qm für deine Freundin, falls du allein wohnst. Bei Personen unter 6 Jahren sind es 10qm.
Wo einreichen?
Den Antrag kannst du bei deiner örtlichen Ausländerbehörde und in einigen Städten auch beim Bürgerbüro einreichen.
Welche Dokumente werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag für die Verpflichtungserklärung
- Personalausweis oder Reisepass
- Gehalts- / Einkommens- / Rentennachweis
- Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum, in manchen Fällen Nachweis der Neben- oder Energiekosten
- Name, Geburtsdatum, Passnummer und Wohnort deiner Freundin in Thailand
- Es können weitere Dokumente erforderlich sein
Das von dir auszufüllende Formular zum Beantragen der Verpflichtungserklärung findest du in der Regel online bei deiner Ausländerbehörde, oder der Webseite der Stadt/Kreisverwaltung deines Wohnortes.
Als Angestellter werden die letzten drei Gehaltsabrechnungen verlangt. Bist du Rentner, ist ein aktueller Rentennachweis erforderlich. Als Selbstständiger kannst du bspw. einen Beleg deines Steuerberaters mit deinem Nettoeinkommen der letzten drei Monate vorlegen. Zudem kannst du auch Belege für ausreichend Spar-Guthaben von deiner Bank vorlegen (16.000 Euro mindestens).
Der Mietvertrag muss mindestens noch für die Zeit des geplanten Aufenthalts deiner Freundin bei dir gültig sein. Falls du Eigentümer bist, ist ein notarieller Kaufvertrag, oder ein Grundbuchauszug erforderlich.
Du benötigst die Personalien deiner Freundin für den Antrag. Im Idealfall hast du eine Kopie des Reisepasses deiner Freundin, also von der Seite mit dem Bild und den Personalien.
Es können in Ausnahmefällen weitere Dokumente gefordert werden. Dies kann bspw. erfolgen, wenn Zweifel an der ausreichenden Bonität besteht, bzw. wenn durch die monatlichen Kosten nur wenig von den Einnahmen übrigbleibt.
Gut zu wissen
Zwischen der Abgabe der Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde und dem Einreichen des Antrags auf das Schengen-Visum beim VFS Global dürfen nicht mehr als 6 Monate liegen.
Bei der Auswahl des Zeitraums für den Aufenthalt deiner Freundin gilt die 90 in 180 Tage Regel. Das bedeutet das maximal 90 Tage Aufenthalt in 180 Tagen möglich sind. Sollte bspw. ein weiterer Besuch inerhalb der laufenden 180 Tage geplant sein, solltet ihr euch die 90 Tage einteilen. Bspw. 45 Tage und dann nochmals 45 Tage. Die Europäische Kommission stellt zur genauen Berechnung einen Visa-Rechner zur Verfügung.
Auf der Webseite des Auswärtigen Amts findest du grundlegende Informationen zur Verpflichtungserklärung zusammengefasst.
Eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen, sowie Tipps zum Beantragen der Verpflichtungserklärung, findest du in meiner Anleitung Schengen-Visa für Thais.