Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung für die thailändische Freundin beantragen

Wenn du deine thailändische Freundin mittels Besuchsvisum zu dir nach Deutschland einladen willst, musst du dazu bei deiner örtlichen Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgeben. In einigen Städten kann diese auch beim Bürgerbüro abgegeben werden.

Du verpflichtest dich damit für sämtliche anfallenden Kosten deiner Freundin während ihres Besuchs bei dir aufzukommen. Dies beinhaltet neben Verpflegung und Unterkunft auch, dass du für sämtliche medizinische Kosten sowie das Rückflugticket aufkommst.

Voraussetzung für das Ausstellen ist, dass du Belege über ausreichend Wohnraum und Einkommen, bzw. Erspartes verfügst. Es gibt feste Regeln, wie groß deine Wohnung sein muss und wie hoch dein Nettoverdienst sein sollte. Die geforderte Summe unterscheidet sich je nach Stadt, beträgt in der Regel um die 1400 € netto pro Monat. Viele Ausländerbehörden, bzw. Städte veröffentlichen diese Informationen auf ihrer Webseite. Den von dir auszufüllende Antrag für die Verpflichtungserklärung, sowie die dafür geforderten Dokumente, findest du in der Regel ebenfalls online.

Tipp Schengen-Visa Thai Tipp: Zwischen der Abgabe der Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde und dem Einreichen des Antrags auf das Schengen-Visum beim VFS Global dürfen nicht mehr als 6 Monate liegen.

Falls du selbst nicht nach Thailand reisen solltest, kannst du die Verpflichtungserklärung per Post an deine Freundin schicken. Welche Versanddienstleister sich dazu anbieten erfährst du auf der Seite
Versand nach Thailand.

Eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen, sowie Tipps zum Einreichen der Verpflichtungserklärung, findest du in meiner Anleitung Schengen-Visa für Thais:


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